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Nach dem Wasserschaden

Den Schaden der Versicherung melden

Der Boden im Flur ist nass, das Rohr ist abgedreht, und der erste Schreck legt sich langsam. Nun wartet der Papierkram. Wer den Schaden sauber festhält und die Versicherung rechtzeitig informiert, erleichtert allen Beteiligten die Prüfung. Welche Angaben und Belege dabei helfen und was Sie besser unverändert lassen, lässt sich gut vorbereiten.

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Wohnzimmer während der Trocknung nach einem Wasserschaden

Zuerst sichern, dann melden

Zuerst geht es darum, den Schaden nicht größer werden zu lassen, denn auch das verlangen die meisten Bedingungen. Bei einem Leitungsleck drehen Sie den Haupthahn zu, wischen das Wasser auf und schieben Möbel beiseite. Den Sitz des Hahns und den richtigen Umgang ohne Kraftaufwand erklärt der Beitrag über das Finden des Haupthahns.

Über den Umfang der Leistung entscheidet die Versicherung nach ihrer Prüfung, und niemand außer ihr kann das vorab verbindlich sagen. Wichtig ist deshalb vor allem, dass die Unterlagen vollständig sind, damit die Prüfung nicht an fehlenden Angaben oder fehlenden Fotos scheitert und sich unnötig verzögert.

Unsicher, ob es ein Leck ist? Fragen Sie nach.01579 2842378

Der Schaden in Bildern und Notizen

  • Fotografieren Sie den Schaden, bevor Sie aufräumen: nasse Stellen, Verfärbungen, betroffene Möbel, Böden und die Schadenquelle selbst. Machen Sie Übersichts- und Nahaufnahmen, und halten Sie das Datum fest. Auch ein kurzes Video, das einmal durch alle betroffenen Räume führt, ordnet die Lage. Wie das am besten gelingt, steht im Beitrag zum Fotografieren des Schadens.

  • Ergänzen Sie die Bilder um Notizen: Wann wurde der Schaden entdeckt, wo trat Wasser aus, was wurde sofort getan? Schreiben Sie auch den Wasserzählerstand auf. Diese Angaben ordnen den Ablauf und beantworten viele Fragen schon vor der Rückfrage. Schreiben Sie sie am besten noch am selben Tag auf, solange alle Einzelheiten frisch sind.

  • Heben Sie beschädigte Gegenstände möglichst auf, bis die Versicherung sie freigibt. Eine Liste mit Bezeichnung, ungefährem Alter und Zustand ist praktisch. Bewahren Sie auch Kaufbelege auf, falls vorhanden. Entsorgt wird erst, wenn die Prüfung es zulässt oder die Versicherung es ausdrücklich erlaubt. Fragen Sie im Zweifel vorher nach, bevor etwas auf den Sperrmüll wandert.

Was in die Meldung gehört

  1. Nennen Sie Versicherungsnummer, Adresse, Datum und Hergang. Geben Sie an, welche Räume betroffen sind und ob die Ursache schon bekannt ist. Haben Fachleute die Leitung geortet, hängen Sie den Bericht an, denn er belegt Ursache und Stelle. Auch Rechnungen für Notmaßnahmen gehören dazu. Bei Schäden an fremdem Eigentum, etwa in der Wohnung darunter, erwähnen Sie das gleich.

  2. Die Meldestelle und der Weg stehen in den Vertragsunterlagen oder auf dem Versicherungsschein. Notieren Sie, wann Sie wen erreicht haben, und lassen Sie sich die Schadennummer geben, damit jede spätere Nachricht eindeutig zugeordnet werden kann. Fragen Sie auch, ob ein Gutachter kommt, bevor Sie größere Arbeiten beauftragen.

  3. Gehört die Wohnung nicht Ihnen, informieren Sie ebenso die Hausverwaltung oder den Vermieter. Die Angaben werden für die Gebäudeversicherung gebraucht, und häufig müssen mehrere Parteien den Schaden getrennt melden. Sprechen Sie mit beiden Seiten offen und sachlich. Wie das Gespräch gelingt, steht im Beitrag zur Information von Vermieter und Hausverwaltung.

Was Sie vor der Freigabe nicht verändern

Notmaßnahmen dürfen und sollen sein, aber größere Eingriffe sollten Sie absprechen, sonst fehlen später die Belege.

Wer Böden entfernt oder Wände öffnet, bevor Fotos und Messungen vorliegen, nimmt der Prüfung wichtige Beweise. Lassen Sie nichts verschwinden, was die Ursache und den Umfang belegt, und bewahren Sie auch ein ausgetauschtes Rohrstück auf, falls eines anfällt.

Beauftragen Sie größere Reparaturen erst, wenn Sie die Hinweise der Versicherung kennen. Bewahren Sie alle Rechnungen auf. Heben Sie alle Rechnungen auf, und prüfen Sie Vertrag und Bedingungen. Für Fragen zur Rechtslage bietet sich eine Beratung durch Verbraucherzentrale oder Fachanwalt an, denn hier lässt sich nur Orientierung geben.

Unterlagen für die Meldung

  • Fotos vom Schaden und von der Quelle mit Datum.
  • Notiz zu Entdeckung, Hergang und ersten Maßnahmen.
  • Zählerstand und, falls vorhanden, Bericht der Fachleute.
  • Liste beschädigter Gegenstände samt Belegen.
  • Vertrag und Bedingungen lesen, Schadennummer notieren.

Was Leser wissen wollen

Die Redaktion antwortet

Wie schnell sollte ich den Schaden melden?
Möglichst früh, sobald die Lage gesichert ist. Viele Verträge verlangen eine unverzügliche Anzeige, und manchmal sind Form und Frist genau vorgegeben. Beides steht in den Bedingungen Ihres Vertrags. Im Zweifel klärt eine kurze Rückfrage bei der Versicherung, welche Pflichten für Ihren Fall gelten.
Darf ich schon aufräumen und trocknen lassen?
Sichernde Maßnahmen sind erlaubt und nötig, damit der Schaden nicht wächst. Vorher sollten Sie den Zustand fotografieren, am besten aus mehreren Blickwinkeln und mit Datum. Größere Eingriffe wie das Entfernen von Böden oder Wänden besprechen Sie am besten mit der Versicherung, damit Ursache und Umfang nachvollziehbar bleiben.
Was gehört in die Schadenbeschreibung?
Anzugeben sind, wann und wo der Schaden entdeckt wurde, wie das Wasser austrat, welche Räume und Gegenstände betroffen sind und welche Maßnahmen Sie getroffen haben. Ergänzen Sie Fotos, Zählerstand und, falls vorhanden, den Bericht der Fachleute, die die Ursache untersucht haben.

Fortsetzung

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